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Photovoltaik und Wärmepumpe in Berlin.

In Berlin gelten ein paar Regeln, die es anderswo nicht gibt: die Solarpflicht bei Dachsanierungen, das Landesprogramm SolarPLUS und viele Häuser unter Denkmalschutz. Hier steht, was davon Ihr Haus betrifft.

Auf einen Blick

Vier Punkte, die in Berlin dazukommen.

Solarpflicht

Bei Neubau und grundlegender Dachsanierung muss eine Solaranlage aufs Dach. Beim bestehenden Einfamilienhaus reichen dafür schon 2 kW.

SolarPLUS

Das Land gibt Zuschüsse für den Stromspeicher (bis 4.750 €), den Zählerschrank (750 €) und denkmalgerechte Anlagen (bis 5.700 €).

Denkmalschutz

Auf den meisten Baudenkmalen ist Solar möglich. Vorher braucht es aber eine Genehmigung vom Bezirksamt.

Wärmepumpe

Ein eigenes Berliner Programm gibt es derzeit nicht. Der KfW-Zuschuss des Bundes gilt aber auch hier.

Solargesetz Berlin: Wann die Pflicht greift

Das Berliner Solargesetz betrifft Gebäude mit mehr als 50 m² Nutzfläche in zwei Fällen: wenn mit dem Bau nach dem 31. Dezember 2022 begonnen wurde und wenn das Dach nach diesem Datum wesentlich umgebaut wird. Wesentlich heißt, dass die wasserführende Schicht bei einem Dachausbau, einer Aufstockung oder einer grundständigen Sanierung erheblich erneuert wird. Nach Auskunft des Senats kommt es darauf an, ob mehr als die Hälfte der Dachfläche betroffen ist.

Grundsätzlich müssen 30 Prozent der Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden. Für bestehende Wohnhäuser gibt es eine Erleichterung: Bei höchstens zwei Wohnungen ist die Pflicht schon mit 2 kW installierter Leistung erfüllt. Das ist die Untergrenze. Wirtschaftlich sinnvoll ist fast immer eine größere Anlage. Mit Ihren eigenen Zahlen prüfen können Sie das im Rentabilitätsrechner.

Die Pflicht entfällt, wenn das Dach nur nach Norden zeigt, eine Anlage technisch nicht möglich ist oder anderen Vorschriften widerspricht. Eine Solarthermieanlage auf dem Dach erfüllt die Pflicht ebenfalls. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind Bußgelder bis 5.000 € möglich.

Unser Rat: Steht eine Dachsanierung an, planen Sie die Solaranlage gleich mit. Das Gerüst steht dann ohnehin, und die Module müssen später nicht für Arbeiten am Dach wieder herunter.

SolarPLUS: Zuschüsse vom Land Berlin

Das Landesprogramm SolarPLUS betreut das IBB Business Team im Auftrag der Senatsverwaltung. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern bekommen Pauschalen, die nicht zurückgezahlt werden müssen:

  • Stromspeicher: 500 € ab 2 kWp Anlagenleistung, gestaffelt bis 4.750 € ab 19 kWp. Gefördert wird der Speicher nur zusammen mit einer neuen Solaranlage oder bei einem Antrag bis drei Monate nach deren Inbetriebnahme. Der Hersteller muss eine Zeitwertersatzgarantie über zehn Jahre geben.
  • Zählerschrank: 750 € pauschal bei mindestens 1.160 € Kosten, wenn der vorhandene Schrank vor 2015 in Betrieb ging, nicht den Regeln entspricht oder die Technik nicht aufnehmen kann.
  • Denkmalgerechte Photovoltaik: 600 € bis 5.700 €, wenn die denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt.

Wichtig ist der Zeitpunkt. Als Beginn des Vorhabens zählt schon der unterschriebene Auftrag oder eine Anzahlung. Wer vorher beauftragt, trägt das Risiko, keinen Zuschuss zu bekommen. Stellen Sie den Antrag deshalb vor der Auftragserteilung. Die aktuelle Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026, und gefördert wird nur, solange Mittel vorhanden sind. Dieselben Kosten dürfen nicht zusätzlich über ein anderes Programm gefördert werden.

Denkmalschutz: meistens möglich, nie ohne Genehmigung

Nach dem Solarleitfaden des Landesdenkmalamts sind Solaranlagen auf einem Großteil der Berliner Baudenkmale grundsätzlich möglich. Für jede Anlage auf oder an einem Denkmal muss aber eine Genehmigung beantragt werden, die im Einzelfall geprüft wird. Zuständig ist fast immer das Bezirksamt als untere Denkmalschutzbehörde. Der Antrag lässt sich auch online über service.berlin.de stellen. Beauftragen Sie den Fachbetrieb erst, wenn die Genehmigung vorliegt.

Anmeldung bei Stromnetz Berlin

Netzbetreiber in Berlin ist die Stromnetz Berlin GmbH. Die Solaranlage meldet in der Regel der ausführende Betrieb über deren Kundenportal an. Zusätzlich muss die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Beides sollte als Leistung im Angebot stehen. Was sonst noch hineingehört, steht in unserer Checkliste zum Angebot.

Liegt Ihr Haus knapp hinter der Stadtgrenze? Dann gelten andere Regeln als hier — dazu die Seite Photovoltaik und Wärmepumpe in Brandenburg.

Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, beträgt die Einspeisevergütung 7,70 Cent je kWh bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Mehr lohnt sich der Strom, den Sie selbst verbrauchen. Warum, erklären wir auf der Seite Photovoltaik.

Wärmepumpe in Berlin: Bundesförderung statt Landesprogramm

Ein eigenes Landesprogramm für den Heizungstausch gibt es in Berlin derzeit nicht. Das frühere Programm Effiziente GebäudePLUS nimmt seit Dezember 2023 keine Anträge mehr an. Für Berliner Hausbesitzer gilt deshalb der Zuschuss der KfW (Programm 458):

  • 30 % Grundförderung.
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung und einer Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Der Bonus sinkt am 1. Februar 2027 auf 12 %.
  • Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, liegen die Grenzen 10.000 € höher.

Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen bis 80 %. Gefördert werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit. Die Boni gibt es nur für selbst bewohnte Häuser. Was bei Ihnen zusammenkommt, zeigt der Wärmepumpen-Rechner.

Viele Berliner Reihen- und Doppelhäuser stehen dicht beieinander. Planen Sie den Aufstellort des Außengeräts deshalb früh und mit Blick auf die Nachbarn. Worauf es technisch ankommt, steht auf der Seite Wärmepumpe.

Quellen (geprüft am 14. September 2026, alle Angaben ohne Gewähr):

Kurz beantwortet

Häufige Fragen aus Berlin

Stand September 2026. Förderprogramme ändern sich, vor einem Auftrag deshalb immer den aktuellen Stand prüfen.

Gilt die Solarpflicht in Berlin auch für mein bestehendes Haus?
Nur, wenn das Dach nach dem 31. Dezember 2022 wesentlich umgebaut wird, also bei Dachausbau, Aufstockung oder einer grundständigen Sanierung, bei der die wasserführende Schicht erheblich erneuert wird. Solange Sie am Dach nichts Grundlegendes machen, besteht für ein bestehendes Haus keine Pflicht.
Wie groß muss die Solaranlage nach dem Berliner Solargesetz sein?
Grundsätzlich müssen 30 Prozent der Dachfläche belegt werden. Bei bestehenden Wohnhäusern mit höchstens zwei Wohnungen ist die Pflicht schon mit 2 kW installierter Leistung erfüllt. Eine Solarthermieanlage auf dem Dach zählt ebenfalls.
Welchen Zuschuss gibt es in Berlin für einen Stromspeicher?
Über das Landesprogramm SolarPLUS gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser eine Pauschale von 500 € bis 4.750 €, gestaffelt nach der Leistung der Solaranlage. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Speicher zusammen mit einer neuen Anlage installiert wird oder der Antrag bis drei Monate nach deren Inbetriebnahme gestellt wird.
Muss ich den SolarPLUS-Antrag vor dem Auftrag stellen?
Das ist dringend zu empfehlen. Als Beginn des Vorhabens zählt schon der unterschriebene Auftrag oder eine Anzahlung. Wer vor dem Antrag beauftragt, kann daraus keinen Anspruch auf den Zuschuss ableiten und trägt das Risiko selbst.
Gibt es in Berlin eine eigene Förderung für Wärmepumpen?
Derzeit nicht. Das frühere Landesprogramm Effiziente GebäudePLUS nimmt seit Dezember 2023 keine Anträge mehr an. Es gilt der Zuschuss der KfW aus dem Programm 458: 30 Prozent Grundförderung plus mögliche Boni, zusammen höchstens 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent.
Darf ich auf einem denkmalgeschützten Haus in Berlin eine Solaranlage bauen?
Auf den meisten Berliner Baudenkmalen ist das nach Einschätzung des Landesdenkmalamts grundsätzlich möglich. Sie brauchen aber immer eine Genehmigung, meist vom Bezirksamt. Den Fachbetrieb sollten Sie erst beauftragen, wenn sie vorliegt. Für denkmalgerechte Anlagen gibt es aus SolarPLUS bis zu 5.700 €.

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