Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Gebäude. Sie bekommen eine überschlägige Auslegung mit Heizlast, Gerätegröße, Speichern und der voraussichtlichen KfW-Förderung. Gerechnet wird nur mit dem, was Sie angeben. Welche Kennwerte dabei angesetzt werden, steht weiter unten offen.
1. Ihr Gebäude
m²
2. Heizung heute
Wenn Sie Ihren Verbrauch kennen, wird die Rechnung deutlich genauer. Der Verbrauch schlägt dann die Schätzung nach Wohnfläche.
3. Förderung
Nach den Bedingungen des KfW-Zuschusses 458, Stand August 2026.
€/Jahr
€
4. Preisannahmen
Diese beiden Werte gehen nur in den Kostenvergleich ein. Passen Sie sie an Ihre Verträge an.
€/kWh
€/kWh
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Ihre Auslegung ist bei uns eingegangen. Wir prüfen die Werte und melden uns zeitnah bei Ihnen.
Nachvollziehbar
So wird gerechnet.
Damit Sie die Zahlen einordnen können, steht hier jede Annahme offen. Wer anders rechnet, kommt zu anderen Ergebnissen.
Heizlast aus dem Verbrauch
Aus Ihrem Jahresverbrauch wird zuerst die tatsächlich genutzte Wärme berechnet. Dafür rechnen wir Erdgas mit 10 kWh je m³, Heizöl mit 10 kWh je Liter und Flüssiggas mit 6,6 kWh je Liter. Vom Brennstoff kommt nicht alles als Wärme an: Wir setzen einen Nutzungsgrad von 90 % bei Gas, 85 % bei Öl und Flüssiggas sowie 100 % bei Strom-Direktheizung an. Vom Ergebnis ziehen wir das Warmwasser mit 500 kWh je Person und Jahr ab, sofern es über dieselbe Heizung lief. Die verbleibende Heizwärme geteilt durch 2.100 Vollbenutzungsstunden ergibt die Heizlast in Kilowatt.
Heizlast aus der Wohnfläche
Ohne Verbrauchsangabe rechnen wir über die Fläche: Wohnfläche mal spezifische Heizlast Ihrer Baualtersklasse, angepasst an die Gebäudeart. Angesetzt werden 30 W/m² beim Neubau, 40 W/m² für 2002 bis 2015, 55 W/m² für 1995 bis 2001, 75 W/m² für 1984 bis 1994 und 60, 85 oder 120 W/m² für ältere Gebäude je nach Sanierungsstand. Ein Reihenmittelhaus verliert über weniger Außenfläche Wärme und wird mit 82 % angesetzt, eine Doppelhaushälfte mit 92 %. Diese Werte gelten für rund −12 °C Auslegungstemperatur; je Grad Unterschied zu Ihrer Region rechnen wir 3 % auf oder ab. Das sind Erfahrungswerte, keine Messung. Kommt die Heizlast dagegen aus Ihrem Verbrauch, ist das Klima Ihres Standorts bereits enthalten und wird nicht noch einmal korrigiert.
Gerätegröße und Vorlauftemperatur
Die Wärmepumpe muss die Heizlast bei der kältesten Auslegungstemperatur Ihrer Region decken. Übernimmt sie zusätzlich das Warmwasser, rechnen wir 10 % Zuschlag für Speicherladung und mögliche Sperrzeiten des Netzbetreibers. Die Vorlauftemperatur ergibt sich aus Ihrer Wärmeverteilung: 35 °C bei Fußbodenheizung bis 60 °C bei kleinen, alten Heizkörpern. Sie ist der wichtigste Hebel für die Effizienz.
Jahresarbeitszahl und Stromverbrauch
Die Jahresarbeitszahl sagt, wie viele Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Strom werden. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen setzen wir 4,3 bei 35 °C Vorlauf an, 4,0 bei 40 °C, 3,6 bei 45 °C, 3,0 bei 55 °C und 2,7 bei 60 °C. Warmwasser über die Wärmepumpe zieht den Wert um 0,2 nach unten, eine kalte Region um 0,15, eine milde Region hebt ihn um 0,1. Der Jahresstrombedarf ist die benötigte Wärme geteilt durch diese Zahl. Erdwärme oder Wasser als Quelle liegt spürbar besser, das rechnet dieser Rechner nicht.
Speichergrößen
Der Warmwasserspeicher richtet sich nach der Personenzahl: bis 2 Personen 200 Liter, 3 bis 4 Personen 300 Liter, 5 bis 6 Personen 400 Liter, darüber 500 Liter. Dazu kommt ein Puffer- oder Reihenspeicher mit etwa 20 Litern je Kilowatt Heizleistung, mindestens 50 Liter. Er stellt sicher, dass beim Abtauen genug Wärme im System ist und die Wärmepumpe nicht ständig taktet.
Förderung
Gerechnet wird nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen des KfW-Zuschusses 458: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer beim Tausch einer alten Heizung sowie ein Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen, wobei je minderjährigem Kind 10.000 € abgezogen werden. Die Summe ist bei 80 % gedeckelt, die förderfähigen Kosten bei 28.000 € für die erste Wohneinheit. Daraus ergibt sich der Höchstzuschuss von 22.400 €. Der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden.
Was dieser Rechner nicht kann
Er ersetzt keine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und keine Vor-Ort-Prüfung. Er kennt Ihre Raumaufteilung nicht, nicht die tatsächlichen Heizkörpergrößen, nicht den Zustand der Leitungen, nicht den Aufstellort und nicht Ihren Zählerschrank. Alles davon kann das Ergebnis verändern. Nutzen Sie die Zahlen als Größenordnung und um ein vorliegendes Angebot einzuordnen, nicht als Bestellgrundlage.
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