Solaranlage anmelden — und was passiert, wenn nicht.
Jede Photovoltaikanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Das wird oft vergessen, weil viele davon ausgehen, der Installateur habe es erledigt. Hier steht, was Pflicht ist, was eine versäumte Frist wirklich kostet — und wie Sie es nachholen.
Die vier Fragen, die immer kommen.
Wie lange habe ich Zeit?
Einen Monat. Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage, nicht mit der Schlussrechnung und nicht mit dem Zählerwechsel.
Wer muss das machen?
Der Betreiber der Anlage — also in aller Regel Sie als Eigentümer. Nicht der Installateur, auch wenn er es oft anbietet.
Auch das Balkonkraftwerk?
Ja. Steckersolargeräte müssen ebenfalls eingetragen werden, wenn auch in einem verkürzten Verfahren.
Was kostet es?
Nichts. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos und läuft online.
Was passiert, wenn die Frist verstrichen ist
Hier kursieren die wildesten Zahlen. Die tatsächliche Rechtslage ist enger und in zwei Punkte zu trennen.
Erstens: Die Einspeisevergütung stockt. Ein Anspruch auf Förderung kann nur ungekürzt ausgezahlt werden, wenn die gesetzlichen Registrierungs- und Meldepflichten erfüllt sind. In der Praxis heißt das: Der Netzbetreiber zahlt nicht oder hält zurück, bis die Anlage im Register steht. Das allein ist schon der häufigste Grund, warum bei einer frisch gebauten Anlage monatelang kein Geld ankommt.
Zweitens: Die Sanktionszahlung. Sie entsteht nach § 52 Absatz 1 Nummer 11 EEG 2023 erst bei einem Doppelverstoß — wenn also die Registrierung im Marktstammdatenregister und die EEG-Jahresmeldung an den Netzbetreiber bis zum 28. Februar versäumt wurden. Dann sind es 10 € je Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat, gerechnet frühestens ab März des Folgejahres, solange beide Pflichten offen sind.
Bei einer 10-kWp-Anlage sind das 100 € im Monat. Nach einem Jahr 1.200 €. Die gute Nachricht steht in Absatz 3 desselben Paragrafen: Wer beide Pflichten nachträglich erfüllt, bekommt die Sanktionszahlung rückwirkend um 80 % verringert — aus 10 € je Kilowatt werden 2 €. Aus 1.200 € werden also 240 €. Genau deshalb lohnt es sich, das sofort nachzuholen und nicht abzuwarten.
Eine reine Nichtregistrierung ohne versäumte Jahresmeldung löst nach der aktuellen Regelung keine Sanktionszahlung aus. Sie hemmt aber die Förderzahlung. Wer Ihnen mit fünfstelligen Bußgeldern Angst macht, um Ihnen eine Dienstleistung zu verkaufen, arbeitet nicht seriös.
So melden Sie an — Schritt für Schritt
- 1. Unterlagen bereitlegen. Sie brauchen: Inbetriebnahmedatum, Bruttoleistung der Module in Kilowatt, Anzahl der Module, Hersteller und Typ des Wechselrichters, die Anschrift des Standorts, die Zählernummer und den Namen des Netzbetreibers. Alles steht in der Anlagendokumentation, die der Betrieb übergeben muss.
- 2. Auf marktstammdatenregister.de registrieren. Zuerst legen Sie ein Benutzerkonto an, dann sich selbst als Anlagenbetreiber, dann die Anlage. Diese Reihenfolge ist fest vorgegeben und verwirrt am meisten.
- 3. Einheit anlegen. Die Solaranlage wird als „Stromerzeugungseinheit" eingetragen, der Speicher als eigene Einheit. Ein Speicher ohne eigenen Eintrag ist einer der häufigsten Fehler.
- 4. Registrierungsbestätigung sichern. Sie bekommen eine Bestätigung mit der MaStR-Nummer. Die braucht Ihr Netzbetreiber, und Sie brauchen sie bei jedem späteren Verkauf des Hauses.
- 5. Änderungen nachpflegen. Erweiterung der Anlage, neuer Speicher, Betreiberwechsel beim Hausverkauf — all das muss ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden. Der vergessene Betreiberwechsel nach einem Verkauf ist ein Klassiker.
Fehlende Anmeldung, keine Einspeisevergütung, Mängel, Baustopp oder die Firma ist nicht mehr erreichbar: Wir schauen uns den Stand an und sagen Ihnen, was zu tun ist.
Das Register ist öffentlich — auch das wird übersehen
Die eingetragenen Anlagendaten sind öffentlich einsehbar. Das ist beabsichtigt: Das Register dient der Bundesnetzagentur und den Netzbetreibern dazu, den Anlagenbestand zu kennen. Für Sie hat das einen praktischen Nutzen — Sie können vor dem Kauf eines Hauses nachsehen, ob die Anlage auf dem Dach überhaupt registriert ist. Ist sie es nicht, ist das ein Punkt für die Kaufverhandlung und nicht Ihr Problem nach dem Einzug.
Was noch zur Anmeldung gehört
Das Marktstammdatenregister ist nur einer von zwei Wegen. Zusätzlich muss die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden — das übernimmt normalerweise der ausführende Elektrofachbetrieb, weil dafür eine Eintragung im Installateurverzeichnis nötig ist. Beides gehört als Leistung ins Angebot. Wenn im Angebot nur „Anmeldung" steht, ohne dass klar ist, welche gemeint ist, fragen Sie nach. Worauf es in einem Angebot sonst noch ankommt, steht in unserer Checkliste zum Angebot.
In Berlin ist der Netzbetreiber die Stromnetz Berlin GmbH, in Brandenburg je nach Ort E.DIS Netz, MITNETZ STROM oder ein Stadtwerk. Was sonst noch regional gilt, steht auf den Seiten Photovoltaik in Berlin und Photovoltaik in Brandenburg.
Quellen (geprüft am 23. September 2026, alle Angaben ohne Gewähr — keine Rechtsberatung):
- Registrierungspflichten und Fristen im Marktstammdatenregister: marktstammdatenregister.de
- Sanktionszahlungen bei Pflichtverstößen gegen das EEG, Bundesnetzagentur: bundesnetzagentur.de
- § 52 EEG 2023: gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen zur Anmeldung
Stand September 2026. Keine Rechtsberatung — im Streitfall gehört der Vorgang zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
Wie lange habe ich Zeit, die Anlage anzumelden?
Macht das nicht mein Installateur?
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Wird die Sanktion kleiner, wenn ich es nachhole?
Muss ich ein Balkonkraftwerk auch anmelden?
Muss der Stromspeicher separat eingetragen werden?
Kann ich nachsehen, ob die Anlage auf meinem Haus registriert ist?
Ihre Frage war nicht dabei?
Unsicher, ob Ihre Anlage angemeldet ist?
Hinterlassen Sie Ihre Nummer. Wir sehen nach und sagen Ihnen, was zu tun ist.
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