Die Wärmepumpen-Förderung sinkt am 1. Februar 2027.
Zwei Stellschrauben gehen gleichzeitig nach unten: der Klimageschwindigkeitsbonus und die Kostengrenze, auf die gerechnet wird. Für einen typischen Haushalt sind das rund 1.400 € weniger Zuschuss. Hier steht, was genau sich ändert, für wen es wirklich teuer wird — und bis wann Sie realistisch handeln müssen.
Zwei Zahlen, ein Stichtag.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung — nicht wann die Wärmepumpe eingebaut wird und nicht wann die Rechnung kommt.
Klimabonus: 16 % → 12 %
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt am 1. Februar 2027 um 4 Prozentpunkte und danach halbjährlich weiter. Ab dem 1. August 2028 gibt es ihn gar nicht mehr.
Höchstkosten: 28.000 € → 27.250 €
Der Betrag, auf den der Prozentsatz überhaupt angewendet wird, sinkt am selben Tag um 750 € — und danach alle sechs Monate erneut.
Vorerst unverändert
Grundförderung 30 %, Einkommensbonus und die Obergrenze von 70 bzw. 80 % stehen so im geltenden Merkblatt. Für 2027 ist aber ein Umbau der Grundförderung angekündigt — siehe unten.
Der Haken
Antragen kann man erst, wenn eine Fachunternehmer-Bestätigung und ein unterschriebener Vertrag vorliegen. Das ist der Zeitfresser, nicht der Antrag selbst.
Was der Unterschied in Euro bedeutet
Gerechnet ist jeweils eine Wärmepumpe im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit förderfähigen Kosten von mindestens 28.000 €. Links der Zuschuss bei Antragstellung heute, rechts bei Antragstellung ab dem 1. Februar 2027. Die Zeilen mit „…" bauen auf der Zeile darüber auf: alte Ölheizung raus, dazu der jeweilige Einkommensbonus.
30 %, kein Bonus8.400 €8.175 €−225 €
30 % + 16 %12.880 €11.445 €−1.435 €
30 % + 16 % + 10 %15.680 €14.170 €−1.510 €
Obergrenze 70 %19.600 €19.075 €−525 €
Obergrenze 80 %22.400 €21.800 €−600 €
Die Tabelle sagt etwas, das viele Anbieter weglassen: Am meisten verliert die Mitte, nicht der untere Rand. Wer wegen eines niedrigen Einkommens ohnehin an der Obergrenze von 70 oder 80 % liegt, verliert nur die 750 € Bemessungsgrundlage — rund 525 bis 600 €. Wer dagegen bei 46 oder 56 % landet, verliert die vollen 4 Prozentpunkte obendrauf und kommt auf rund 1.400 bis 1.500 €. Das ist der typische Fall: Ölheizung raus, normales Einkommen.
Umgekehrt heißt das auch: Wenn Sie an der Obergrenze liegen und Ihr Haus noch gar nicht so weit ist, sollten Sie sich von der Frist nicht in eine schlechte Planung drängen lassen. 525 € sind kein Grund, eine Heizlastberechnung zu überspringen. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, rechnet der Wärmepumpen-Rechner in zwei Minuten aus.
Wie es danach weitergeht
Der 1. Februar 2027 ist nicht der einzige Stichtag. Beide Werte sinken danach im Halbjahresrhythmus — jeweils zum 1. Februar und zum 1. August.
Werte aus dem Merkblatt KfW 458, Stand 07/2026. Die Grundförderung von 30 % und der Einkommensbonus sind darin nicht befristet.
Angekündigt, aber noch nicht in Kraft: der Wertschöpfungsbonus
Für das erste Quartal 2027 hat der Bund einen weiteren Umbau angekündigt. Die Grundförderung für Wärmepumpen soll von 30 auf 15 Prozent sinken. Gleichzeitig soll es einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Geräte geben, die in der EU gefertigt wurden. Für eine in der EU gebaute Wärmepumpe käme also wieder dasselbe heraus wie heute. Für ein Gerät von außerhalb bliebe es bei 15 Prozent — das wäre die Hälfte.
Wichtig zur Einordnung: Diese Regelung steht noch nicht im Merkblatt und gilt noch nicht. Das zuständige Ministerium hat angekündigt, die Einzelheiten im zweiten Halbjahr 2026 bekanntzugeben. Wer also heute beantragt, rechnet in jedem Fall mit 30 Prozent Grundförderung, unabhängig davon, wo das Gerät gebaut wurde. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die Bedingungen amtlich veröffentlicht sind.
Warum „bis Ende Januar" in Wahrheit früher heißt
Der Antrag selbst ist in einer halben Stunde gestellt. Das Problem sind die beiden Dinge, die vorher vorliegen müssen. Die KfW beschreibt den Weg in sechs Schritten, und die ersten beiden liegen nicht bei Ihnen:
- Schritt 1 — Bestätigung zum Antrag (BzA). Ein Fachunternehmen oder eine Expertin für Energieeffizienz muss bestätigen, welche Heizung geplant ist, was sie kostet und dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Dafür braucht es eine belastbare Auslegung, nicht eine Hausnummer.
- Schritt 2 — unterschriebener Vertrag. Sie müssen bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen haben. Er muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die sich auf die Zusage der KfW bezieht — sonst stehen Sie im Risiko, wenn die Förderung nicht kommt.
- Schritt 3 — Antrag im Kundenportal „Meine KfW". BzA und Vertrag werden dort hochgeladen. Erst mit dem Absenden zählt das Datum.
Sie brauchen also vorher: eine Heizlastberechnung, ein durchgerechnetes Angebot, einen Betrieb, der den Termin auch halten kann, und einen Vertrag mit der richtigen Klausel. Zwischen Weihnachten und Ende Januar ist genau das schwer zu bekommen, weil dann alle gleichzeitig dieselbe Rechnung aufmachen. Realistisch sollte die Auslegung bis Ende November stehen.
Dann prüfen wir kostenlos, ob die Auslegung trägt, ob der Preis marktüblich ist und ob das Angebot überhaupt förderfähig ist. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Drei Fehler, die die Förderung ganz kosten
- Zu früh beauftragen. Der Vertrag muss die Bedingung zur KfW-Zusage enthalten. Ein normaler Auftrag ohne diese Klausel, unterschrieben vor dem Antrag, kann die Förderung kosten.
- Klimabonus ohne Anspruch einplanen. Bei Gas- und Biomasseheizungen gibt es ihn nur, wenn die Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bei Öl, Kohle, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen gilt keine Altersgrenze — die Heizung muss aber funktionstüchtig sein. Wer wartet, bis sie ausfällt, verliert unter Umständen den Bonus.
- Hydraulischen Abgleich weglassen. Ohne die vorgeschriebenen Nachweise gibt es am Ende keine Auszahlung, auch wenn die Zusage vorlag. Das fällt erst bei der Bestätigung nach Durchführung auf — dann ist die Anlage schon bezahlt.
Alle Angaben sind der Stand vom 23. September 2026 und ersetzen keine Förderzusage. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet allein die KfW. Wie eine Umstellung technisch abläuft, steht auf der Seite Wärmepumpe; was das Ganze kostet, auf der Seite Was zahle ich?.
Quellen (geprüft am 23. September 2026, alle Angaben ohne Gewähr):
- Merkblatt KfW 458 „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude", Stand 07/2026, gültig ab 21.07.2026: kfw.de
- Produktseite Heizungsförderung 458: kfw.de/458
- Wertschöpfungsbonus (angekündigt), BMWE-FAQ zur BEG: energiewechsel.de
Häufige Fragen zur Absenkung
Stand 23. September 2026 nach dem Merkblatt KfW 458. Was bewilligt wird, entscheidet allein die KfW.
Was genau ändert sich am 1. Februar 2027?
Zählt das Datum des Einbaus oder das Datum des Antrags?
Wie viel Geld verliere ich, wenn ich warte?
Bis wann muss ich mich entschieden haben?
Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus für meine Gasheizung?
Lohnt es sich, deswegen zu überstürzen?
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