Für Anlagen, die schon stehen

Anlage steht – und jetzt hakt es?

Nicht jede Photovoltaikanlage und nicht jede Wärmepumpe läuft nach der Montage so, wie sie soll. Manche wurde nie angemeldet, bei anderen steht die Baustelle seit Monaten still oder der Errichter ist nicht mehr erreichbar. Wir sehen uns Ihren Fall an – auch wenn die Anlage nicht von uns ist.

€ Ersteinschätzung kostenlos
Auch telefonisch
Auch bei fremden Anlagen
Fachbetriebe zur Übernahme
Womit Leute zu uns kommen

Sechs Fälle, die wir immer wieder sehen.

Wenn Sie sich in einem davon wiedererkennen, sind Sie hier richtig. Und wenn Ihr Fall nicht dabei ist, schildern Sie ihn uns trotzdem.

Nie angemeldet

Die Anlage läuft, steht aber nicht im Marktstammdatenregister oder wurde beim Netzbetreiber nie gemeldet. Das lässt sich nachholen – je früher, desto besser. Was dabei zu tun ist.

Baustopp

Module liegen auf dem Dach, der Speicher steht im Keller, und seit Wochen kommt niemand mehr. Wir klären, was fehlt und wer es zu Ende bringt.

Mängel und Schäden

Undichte Dachdurchführung, lose Unterkonstruktion, falsch gesetzte Leitungen, Wärmepumpe zu laut. Wir sehen uns an, was tatsächlich vorliegt.

Firma insolvent

Der Errichter existiert nicht mehr, Gewährleistung läuft ins Leere. Wir helfen, den Zustand zu dokumentieren und einen Betrieb zu finden, der übernimmt.

Kein Wartungsvertrag

Niemand ist mehr zuständig, wenn etwas ausfällt. Wir vermitteln einen Fachbetrieb, der Wartung und Störungsdienst dauerhaft übernimmt.

Zu wenig Ertrag

Die Anlage bringt weniger als versprochen. Oft liegt es an Auslegung, Verschattung, Wechselrichter-Einstellungen oder schlicht daran, dass ein String nicht liefert.

Warum solche Fälle liegen bleiben

Fremde Anlagen fasst kaum jemand gern an.

Wer eine Anlage nicht selbst gebaut hat, übernimmt ungern die Verantwortung dafür. Man weiß nicht, was unter der Verkleidung steckt, wie sauber gearbeitet wurde und wofür man am Ende geradesteht. Deshalb bekommen viele Hausbesitzer auf ihre Anfrage gar keine Antwort oder hören, man mache „nur eigene Anlagen".

„Eine halbfertige Anlage ist kein Grundstück, das man liegen lassen kann. Sie hängt am Dach und am Zählerschrank."

Wir gehen das anders an. Der erste Schritt ist immer eine Bestandsaufnahme: Was ist verbaut, was fehlt, was ist mangelhaft und was funktioniert. Erst danach lässt sich seriös sagen, was es braucht – und was es kostet. Diese Einschätzung bekommen Sie von uns, bevor irgendjemand einen Auftrag von Ihnen will. Wie wir dabei arbeiten, steht unter Über uns.

So läuft es ab

Von der Schilderung zur Lösung.

1

Sie schildern den Fall

Über das Formular unten mit Fotos und Unterlagen, oder Sie rufen einfach an. Je mehr wir vorab sehen, desto konkreter fällt die erste Antwort aus.

2

Telefonische Ersteinschätzung

Wir rufen zurück und gehen den Fall mit Ihnen durch: was aus der Ferne erkennbar ist, was vor Ort geprüft werden muss und welche Schritte Vorrang haben. Kostenlos und unverbindlich.

3

Vor Ort und weiter

Wenn nötig kommen wir zur Bestandsaufnahme und halten den Zustand fest. Danach vermitteln wir einen Fachbetrieb, der die Anlage übernimmt, fertigstellt, in Ordnung bringt oder künftig wartet.

Was wir tun – und was nicht

Wir sind Fachleute für Photovoltaik und Wärmepumpen, keine Rechtsanwälte. Wir bewerten den technischen Zustand Ihrer Anlage, halten Mängel nachvollziehbar fest und sagen Ihnen, was fachlich nötig ist. Eine rechtliche Bewertung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Errichter oder dessen Insolvenzverwalter gehört nicht dazu – dafür brauchen Sie einen Anwalt.

Eine saubere technische Dokumentation ist dafür allerdings die Grundlage. Genau die können wir liefern.

Schildern Sie uns Ihren Fall

Bestandsanlagen-Check anfragen

Je genauer Sie das Problem beschreiben und je mehr Fotos Sie anhängen, desto konkreter können wir antworten. Wenn Ihnen Schreiben zu umständlich ist: rufen Sie an, das geht genauso.

Rückruf auf Wunsch

Bestandsanlagen-Check

Für Anlagen, die bereits gebaut sind – ganz gleich, von wem.

SSL-verschlüsselt · kein Spam · Ersteinschätzung kostenlos

Angekommen.

Wir sehen uns Ihre Schilderung an und melden uns bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es eilt, rufen Sie gern direkt an: 0163 4440392.

Bestehende Anlagen

Häufige Fragen zu bestehenden Anlagen

Fehlende Anmeldung, Baustopp, Mängel, insolventer Errichter: was in diesen Fällen zu tun ist.

Was ist das Marktstammdatenregister?
Ein öffentliches Register der Bundesnetzagentur, in dem jede Stromerzeugungsanlage eingetragen werden muss, auch kleine Balkonkraftwerke. Die Eintragung ist kostenlos und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Sie ist unabhängig von der Anmeldung beim Netzbetreiber, beides ist nötig.
Meine Anlage wurde nie angemeldet, was passiert jetzt?
Nachholen ist der richtige Schritt, und je früher desto besser. Eine fehlende Eintragung im Marktstammdatenregister kann zur Kürzung oder zum Wegfall der Einspeisevergütung führen und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir helfen dabei, den Stand zu klären und die Anmeldung nachzuholen.
Die Firma ist insolvent, wer haftet für Mängel?
Gewährleistungsansprüche richten sich gegen das Unternehmen, das gebaut hat. Ist es insolvent, laufen sie praktisch ins Leere und können nur noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Herstellergarantien auf Module, Wechselrichter oder Speicher bestehen davon unabhängig weiter und lassen sich oft direkt beim Hersteller geltend machen. Für die rechtliche Bewertung brauchen Sie einen Anwalt, wir liefern die technische Dokumentation dafür.
Wie oft muss eine Photovoltaikanlage gewartet werden?
Eine feste Wartungspflicht gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Sichtprüfung alle zwei bis vier Jahre und eine wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage nach DIN VDE 0105-100. Wichtiger als Reinigung ist die Kontrolle von Unterkonstruktion, Kabelführung und Wechselrichter-Meldungen. Bei Wärmepumpen empfehlen Hersteller meist eine jährliche Wartung.
Meine Anlage bringt weniger Ertrag als versprochen, woran liegt das?
Häufige Ursachen sind Verschattung, die bei der Planung unterschätzt wurde, falsch eingestellte oder unterdimensionierte Wechselrichter, ein defekter String, Verschmutzung oder schlicht zu optimistisch gerechnete Prognosen. Der erste Schritt ist immer ein Blick in die Ertragsdaten des Wechselrichters.
Übernehmt ihr auch Anlagen, die ihr nicht gebaut habt?
Ja, genau dafür gibt es diese Seite. Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Was ist verbaut, was fehlt, was ist mangelhaft. Erst danach lässt sich seriös sagen, was nötig ist und was es kostet.
Was kostet ein Wartungsvertrag?
Das hängt stark von Anlagengröße und Leistungsumfang ab, deshalb nennen wir hier bewusst keine Pauschale. Entscheidend ist, was enthalten ist: reine Sichtprüfung, Messung, Reaktionszeit bei Störungen und ob Ersatzteile eingeschlossen sind. Wir holen Ihnen dazu ein konkretes Angebot eines Fachbetriebs ein.

Ihre Frage war nicht dabei?

Lieber gleich sprechen?

Manche Fälle sind in fünf Minuten am Telefon klarer als in jedem Formular.

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