Meistens ja. Entscheidend ist nicht das Baujahr und nicht die Dämmung, sondern eine einzige Zahl – und die können Sie an einem kalten Tag selbst herausfinden.
Warten Sie einen richtig kalten Tag ab, am besten unter null Grad. Drehen Sie die Heizung auf normalen Betrieb und stellen Sie an Ihrem Heizkessel die Vorlauftemperatur schrittweise herunter – auf 50 Grad, dann auf 45. Warten Sie jeweils einen Tag.
Wird es in allen Räumen noch warm genug, ist Ihr Haus wärmepumpentauglich. Das ist kein Ersatz für eine Heizlastberechnung, aber es ist der ehrlichste Hinweis, den Sie ohne Fachbetrieb bekommen können. Bleibt ein einzelner Raum kalt, ist meist dort ein größerer Heizkörper fällig – nicht im ganzen Haus.
Eine Wärmepumpe muss Wärme von außen auf Heiztemperatur bringen. Je kleiner dieser Sprung, desto weniger Strom braucht sie. In Zahlen:
Gerechnet mit 26 Cent je Kilowattstunde Wärmepumpenstrom. Zwischen 35 und 55 Grad liegen über 500 € im Jahr, also mehr als 10.000 € über die Lebensdauer der Anlage.
Viele glauben, vor einer Wärmepumpe müsse das ganze Haus gedämmt werden. Das stimmt selten. Deutlich wirksamer im Verhältnis zum Preis sind zwei andere Maßnahmen:
Größere Heizkörper in wenigen Räumen. Meist sind es zwei oder drei Zimmer, die bei niedriger Vorlauftemperatur nicht mehr warm werden. Ein Austausch kostet je Heizkörper 400 bis 900 € und senkt die nötige Vorlauftemperatur im ganzen System.
Hydraulischer Abgleich. Dabei wird eingestellt, wie viel Wasser durch welchen Heizkörper fließt. Ohne Abgleich bekommen Räume nahe der Heizung zu viel und entfernte zu wenig – und man dreht die Vorlauftemperatur hoch, um den letzten Raum warm zu bekommen. Kosten: 700 bis 1.500 €, bei jeder Wärmepumpe im Bestand ohnehin Pflicht.
Die häufigste Frage überhaupt, meist wegen der Nachbarn. Aktuelle Luft-Wasser-Geräte liegen bei etwa 50 bis 60 Dezibel Schallleistung. Entscheidend ist aber der Schalldruck am Nachbargrundstück, und der hängt vom Aufstellort ab. Drei Dinge helfen: genug Abstand zur Grenze, keine Aufstellung in einer Ecke zwischen zwei Wänden, wo sich der Schall verstärkt, und ein Gerät mit Nachtabsenkung. Ein guter Planer rechnet das vorher aus, statt zu hoffen.
Der Zählerschrank. Eine Wärmepumpe braucht eine eigene Absicherung mit Fehlerstromschutzschalter Typ B und eine Steuereinrichtung nach § 14a EnWG. In Häusern aus den Siebzigern und Achtzigern fehlt dafür oft schlicht der Platz. Rechnen Sie im Zweifel mit 1.500 bis 3.500 € – und misstrauen Sie einem Angebot, das den Punkt gar nicht erwähnt.
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